Warum der Bürgermeister von Apolda, Olaf Müller, völlig ungeeignet für sein Amt ist.

Eine Sachdarstellung und Meinung von Christian Scheiber

Zum Anfang möchte ich betonen, dass die Veröffentlichung dieses Textes von meiner Seite nichts mit dem Ausgang der Bürgermeisterwahl 2024 zu tun hat. Es ist keine Revange für meine mehr als deutliche Niederlage.

Herr Müller ist seit 1.7.2024 im Amt. In seinem ersten Jahr hat er es schon zweimal geschafft, mich und meine Familie sinnlos, aber dafür nachhaltig zu schädigen. Die Art und Weise wie das geschied, lässt für mich den Schluss zu, dass er charakterlich nicht für sein Amt geeignet ist.

Vielleicht muss man zur Beurteilung seiner Person seine persönliche Geschichte mit einbeziehen. Die folgenden Angaben dieses Absatzes stammen von seiner Homepage oder sind aus anderen öffentlich zugänglichen amtlichen Quellen. Nach der Wiedervereinigung hat er sich als Finanzberater versucht. Nach 4 Jahren hat er diese Tätigkeit aufgegeben. Danach hat er die Geschäftsführung der Müller Beton GmbH übernommen. Unter seiner Führung zehrte das Unternehmen sein Stammkapital vollständig auf und wies in der Bilanz eine Unterkapitalisierung aus. Das ist ein sicheres Zeichen für das Missmanagement der Geschäftsführung, und häufig auch für eine drohende Insolvenz, falls nicht neues Kapital zugeführt wird. Nachdem er das Unternehmen heruntergewirtschaftet hatte, hat Olaf Müller dann die Geschäftsführung an seinen Bruder Silvio Müller abgegeben. Als Bürgermeister von Apolda will er nun erfolgreicher sein, wie als Unternehmer. Meine Oma pflegte zu sagen: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“ Bei mir ist sie bereits gestorben.

Dieser Bürgermeister ist für meine Begriffe ein Glücksritter, der nach Jahren und Jahrzehnten der Mittelmäßigkeit nun durch Wählertäuschung endlich den ersehnten Coup gelandet hat und nun das doppelte Gehalt bezieht. Klar, das macht was mit ihm. Emphatie für seine Bürger und Verständnis für wirtschaftliche Belange hat er jedenfalls keine. Er erinnert mich an den Hauptmann von Köpenick. Auch bei ihm wird die Bürgermeisterkette keinen Bürgermeister aus ihm machen.

Warum sage ich, er habe die Wähler getäuscht? Angetreten ist er als unabhängiger Kandidat, der für alle Bürger ein offenes Ohr haben und sich für viele Anliegen unbürokratisch und mit Sachverstand einsetzen wolle. Seine Unterstützerunterschriften hat er offensichtlich im Wesentlich von den Parteimitgliedern der CDU bekommen, der er angehört. Warum die ihn nicht direkt nominiert haben, ist klar. Der Plan war, Herrn Müller für breitere Bevölkerungsschichten wählbar zu machen, als ein CDU-Kandidat hätte ansprechen können. Kaum ist die Wahl abgehakt, fängt die innige Liebesbeziehung zwischen der stark frustrierten CDU, siehe Wahlergebnis Landtagswahl, und ihrem Wahlsieger an zu blühen. Eine derart herzige Beziehung zwischen einem „unabhängigen“ Kandidaten und einer Partei, die aus kalter Berechnung keinen Kandidaten aufgestellt hat, ist aus meiner Sicht Wählertäuschung.

In seiner Antrittsrede bei der ersten Arbeitssitzung des Stadtrats formuliert Herr Müller dann auch: „Ich stehe vor meinen Stadträten und verteidige Sie vor allen Angriffen.“ Damit hat er vermutlich zunächst mich gemeint. Alles, was ich den Stadträten zufügen wollte, war ausschließlich Information, um meinen Antrag sachlich und fachlich zu untermauern. Herr Müller schützt seine Stadträte vor Informations- und Meinungsbildungsmühen. Vielleicht zu Recht. Meine Erkenntnis ist, dass mindestens die Hälfte der Stadträte von Apolda mit einer solchen Aufgabe hoffnungslos überfordert sind. Das Kalkül ist, ersteinmal im Amt, wird Herr Müller dank Amtsbonus auch die nächste Wahl gewinnen. Hoffentlich nicht.

Herr Müller ist für dieses Amt gänzlich ungeeignet. Wie komme ich zu dieser Meinung? Diese Meinung beruht auf meiner persönlichen Erfahrung mit diesem Herrn. Hier ist meine Geschichte mit Herrn Müller. Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung.

Meine Frau und ich haben Anfang 2024 ein Grundstück von der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Thüringen im neu erschlossenen Wohnbau-Gebiet „Am kleinen Viadukt“ in Apolda nahe am Bahnhof erworben. Das Wohngebiet war eine Industriebrache „Rotationssymetrische Drehteil“ und wurde von der LEG saniert und zu einen Wohnbaugebiet erschlossen.

Bevor das Wohnbaugebiet in den Verkauf ging, hat die Stadt Apolda in einem mehrstufigen Verfahren einen Bebauungsplan entwickelt und beschlossen. Grundlage hierfür war ein Gutachten, dass die umgebende Bebauung analysierte und Empfehlungen gab, was sinnvolle Anforderungen für die Neuerrichtung von Wohngebäuden sind. Der eigentliche Bebauungsplan sollte ausweislich der bestehenden Dokumentationen so wenige wie möglich Vorgaben machen. Als Bauherr sind aus dem ersten Entwurf des Bebauungsplans insbesondere 2 Vorgaben zu nennen:

  • Die Gebäude sollen 2 bis 3 Vollgeschosse haben.
  • Die Gebäude sollten maximal 12 Meter hoch sein.

Zu den Festlegungen des Bebauungsplans gibt es eine Begründungsschrift mit einem Umfang von etwa 30 Seiten, die erläutert, was die verfolgten Anliegen sind, und warum die Stadt und ihr Stadtrat das so beschlossen haben. Diese Schrift begründete bis dahin den Bebauungsplan dem Grunde nach. Er erklärt also, warum man Vorgaben macht. Was diese Schrift nicht begründet, ist der Wert der Höhe nach. Also die Frage, warum man einen Wert wählt. In der Regel kann man mathematische Formeln darstellten, um einen Wert zu begründen. Eine solche Formel fehlt aber in dieser Erläuterung.

Einige Monate später wurde der vorläufige Bebauungsplan erneut im Stadtrat zum Beschluss gestellt. Er sollte nun endgültig beschlossen werden. Nach diesem Beschluss gab es nur noch redaktionelle Änderungen auf Wunsch anderer beteiligter Behörden. Die Beschlussvorlage für den Stadtrat liest sich langweilig. Mit keinem Wort ist erwähnt worden, dass in den Bebauungsplan eine kleine, aus meiner Sicht dumme, Änderung eingefügt wurde. Es gab nun eine neue Anforderung:

  • Die Gebäude sollen eine Mindesttraufhöhe von 7 Metern haben.

In der Begründung zum Bebauungsplan stand nur lapidar: „Es soll eine Mindesttraufhöhe festgesetzt werden.“ Eine Begründung der Höhe nach fehlt vollständig. Heute behaupten der Bürgermeister und viele der Stadträte, die Stadträte hätten sich was bei dieser Festlegung gedacht. Nur was sie sich gedacht haben, weiß heute leider keiner mehr. Und aufgeschrieben hat es leider auch keiner. Pikant ist an dieser Stelle, dass der heutige Bürgermeister damals auch Stadtrat war.

Meines Erachtens hat sich keiner der Stadträte etwas gedacht. Warum ist das sehr wahrscheinlich? Man muss dazu wissen, wie so ein Stadtrat tickt. Die Stadtverwaltung legt zur Sitzung des Stadtrats eine Tagesordnung vor, die regelmäßig sehr umfangreich ist. Aus Sicht der Stadträte stellt sich die Frage, komme ich um 22.00 Uhr oder nach Mitternacht nach Hause. Wenn ich als Verwaltung dann die Beschlussvorlagen so gestalte, dass der jeweilige Punkt der Tagesordnung eher langweilig, dafür der informelle Aufwand eher hoch aussieht, dann wenden die Stadträte nicht viel Energie auf, um sich „sinnlos“ zu informieren. Ein Musterbeispiel ist später dann auch noch der Antrag meiner Familie, vom Bebauungsplan abweichen zu dürfen. Dazu aber später mehr.

In der Beschlussvorlage stand jedenfalls kein Wort davon, dass es eine Ergänzung des Bebauungsplans gegeben hat, schon gar nicht, dass es sich dabei auch noch um eine sehr dumme handelt. Um das herauszufinde, hätte ein Stadtrat erwa 30 Seiten des Begründungsberichts lesen müssen, von dem die ersten 25 Seiten unverändert geblieben sind. Dann hätte er gewußt, dass eine Traufhöhe festgelegt werden soll. Er hätte nicht gewußt, wie hoch die Traufhöhe sein soll und wie man auf diese Höhe kommt. Dazu hätte er auch noch den eigentlichen Bebauungsplan lesen müssen, um zumindest zu wissen, dass die gesuchte Zahl exakt 7 Meter beträgt. Noch immernicht hätte er gewußt, wie man auf diese magische 7 kommt. In keinem der beiden Dokumente war die Ergänzung als solche gekennzeichnet. Finden konnte man sie nur durch direkten Abgleich. Es kann also gut sein, dass die Stadträte die Beschlussvorlage im guten Glauben beschlossen haben, es ginge nur darum, den bekannten Bebauungsplan nun endgültig zu machen. Gedacht zur Zahl 7 Meter hat sich meines Erachtens keiner was. Wer diese Zahl erfunden hat, ist auch nicht mehr feststellbar.

Um die geforderten 7 Meter Traufhöhe werten zu können, muss man wissen, was die Traufhöhe ist. Bei Wikipedia findet man anschauliche Erläuterungen. Ich versuche es kurz zu fassen. Ein Vollgeschoss darf keine Dachschrägen aufweisen. Gemessen wird von der Mitte des Hauses von der Straßendecke bis zur Außenhaut des obersten Vollgeschosses: Bordsteinhöhe ca. 20 cm + Bodenplatte ca. 30 cm + lichte Höhe Erdgeschoss ca. 250 cm + Deckenkonstruktion ca. 50 cm + lichte Höhe oberes Vollgeschoss ca. 250 cm + Deckenkonstruktion ca. 50 cm = 6,50 Meter. Die Werte sind vielfach bestätigte Durchschnittswerte. Eine Bordsteinkante ist nicht immer vorhanden, dann fällt die weg. Die Bodenplatte wird gerne etwas über ebenerdig gelegt, um das Gebäude weniger anfällig gegen anflutendes Niederschlagswasser zu machen. Bei 30 cm mit 5 Meter Abstand zum Geweg ist die Steigung so gering, dass man ohne Stufen auskommt, also noch barrierefrei bauen kann. Der Deckenaufbau ist mit 50 cm Höhe eher zu hoch angegeben. Über die gewünschte Raumhöhe kann man streiten. 2,50 Meter wird gerne gewählt, weil eine Rolle Tapete dann genau 4 Bahnen gibt.

Will man aus diesem 6,50-Haus ein Haus mit 7 Metern Traufhöhe machen, dann muss man ein dickes Schotterbett unter die Bodenplatte schütten. Als Folge muss man eine Treppe vor die Eingangstür bauen und macht aus seinem barrierefreien Haus ein barrierebehaftetes Gebäude. Oder man erhöht seine Zimmerwände auf etwa 2,75 bis 2,85 Meter, was wiederum das Energiesparen mühsamer macht. Eigentlich bin ich sicher, die Stadträte, die diese 7 Meter beschlossen und unseren Antrag auf Abweichung vom Bebauunglsplan abgelehnt haben, haben nichts gedacht.

Aber jetzt geht es zur eigentlichen Horror-Geschichte. Wir haben unser Haus bezugsfertig bei einem Generalübernehmer in Auftrag gegeben. Der hat das Architekturbüro für uns ausgesucht und die Planung in Auftrag gegeben. Der Architekt ruft mich an, und weist darauf hin, dass das Haus mit 2 Vollgeschossen, man erinnert sich an die ursprüngliche Anforderung im Bebauungsplan, so nicht gebaut werden kann, weil es nur eine Traufhöhe von 6,49 Metern erreicht. Darauf hin haben wir die alternativen Lösungen durchgesprochen. Die Mehrkosten für das dickere Schotterbett oder die höheren Wände, erklärte mir der Architekt, werden 20.000 bis 25.000 Euro betragen. Beide Lösungen seien aber nicht nur wegen der Mehrkosten unattraktiv. Nach Erörterung der Optionen wies ich ihn an, einen Antrag auf Erlaubnis auf Abweichung vom Bebauungsplan zu stellen und die Bauplanung ansonsten bei der Traufhöhe von 6,496 Metern zu belassen. Mein an dieser Stelle abschließender Kommentar zum Architekten war: „Wir haben hier in Apolda vernunftbegabte Menschen. Man kennt sich in einer Kleinstadt untereinander und niemand wird auf sinnlosen Anforderungen bestehen.“ Wie man sich irren kann.

Wie läuft so ein Bauantrag bei den Behörden? Der Architekt erstellt die Bauplanung in 3-facher Ausfertigung mit einer Vielzahl an Einzeldokumenten, Zeichnungen und Anträgen, die von den Bauherren alle zu unterzeichnen sind. Das ist harte Arbeit. Danach schmerzt das Handgelenk. An eine Digitalisierung dieses komplexen Antragsverfahrens hat noch keine beteiligte Behörde gedacht. Anschließend werden 2 Exemplare bei der Unteren Bauaufsicht beim Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt sendet ein Exemplar an die Stadtverwaltung. Nun fängt die Digitalisierung an. Für Zwecke der Archivierung digitalisiert jede Behörde die doch recht dicke Akte. Hoch bezahlte Mitarbeiter zweier Verwaltungen werden damit beschäftigt, Pläne und Anträge zu digitalisieren, die sie, für alle vorteilhafter, gleich hätten digital bekommen können. Und lassen Sie sich nicht einreden, dass läge an der Notwendigkeit, dass diese Dokumente unterschrieben sein müssen. Digitale Unterschrift geht schon seit 15 Jahren mit dem Personalausweis, den jeder Bürger bei sich trägt. Man gibt diese Ausweise zwar aus, nutzt aber selbst deren Fähigkeiten nicht. Aber zurück zum Bauantrag.

Wenn der Antrag den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, dann hat die Stadt kein weiteres Mitspracherecht. Das Landratsamt erteilt die Baugenehmigung nach Ablauf einer Prüffrist der Stadt. Falls man als Bauherr vom Bebauungsplan bei technischen Anforderungen abweichen möchte, kann die Stadt dem Bauantrag widersprechen. Entscheiden tut das der Stadtrat, indem er über eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung abstimmt und dem Antrag auf Abweichung zustimmt oder ablehnt. Lehnt der Stadtrat ab, darf das Landratsamt keine Baugenehmigung erteilen.

Meine Frau und ich haben nun also einen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan gestellt, weil ich von der Sachkunde und Vernunft der Stadtverwaltung und der Stadträte überzeugt war.

Zunächst kommt dieser Antrag in den Bau- und Werkausschuss. Der Ausschuss behandelt solche Anträge aus Schutzgründen in nichtöffentlichen Sitzungen und gibt eine Entschlussempfehlung an den Stadtrat, der dann tatsächlich über den Antrag entscheidet.

Ich hatte Einsicht in die Beschlussvorlage und wußte daher, dass die Verwaltung die Ablehnung unseres Antrags empfiehlt. Das brachte mich in helle Aufregung. Ich machte mich umgehend auf den Weg zum zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, nennen wir ihn Herrn Ulz. Auf dem Weg dorthin begegnete ich dem frisch im Amt befindlichen Bürgermeister von Apolda Olaf Müller in Begleitung einer Frau. Ich sprach ihn kurzentschlossen an. Die Frau stellte sich als Juristin der Stadt Apolda vor. Da ich nicht sicher weiss, ob ich ihren Namen hier nennen darf, nennen wir sie hier einfach Frau Jeder. Herr Müller war in Eile. Und da das Gespräch zwar sachlich, aber emotional wurde, wollte Frau Jeder dazwischen gehen und das Gespräch unterbinden. Erst mein Hinweis, dass mein Gespräch mit meinem Bürgermeister sie nichts anginge, ließ sie Abstand nehmen.

Viel brachte das Gespräch nicht. Einzig sagte mir Herr Müller zu, Kontakt zum Leiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt, nennen wir ihn Herrn Amtmann, aufzunehmen, um dessen Meinung zu der Traufhöhe abzustimmen. Selbst dass erwies sich später als sinnlose Versprechung. Herr Müller ließ sich auch von Herrn Amtmann nicht beeinflussen. Nur die Absprache, den Antrag im öffentlichen Teil der Stadtratsitzung zu behandeln, hielt er ein.

Herr Müller hat sich nicht informiert, er hat sich nicht für einen Bürger eingesetzt, er hat teure Hürden aufgestellt, wo keine hätten sein müssen. Wenn er darauf sagt, der Stadtrat hätte meinen Antrag abgelehnt, glauben Sie ihm nicht.

Einige Tage später ging ich auf die Stadtverwaltung zu Herrn Ulz, dem zuständigen Sachbearbeiter auf der Stadtverwaltung. Schnell wurde klar, er kann mich und ich kann ihn nicht leiden. Die Gespräche mit ihm waren mühevoll sachlich. Zwei Fragen wollte ich mit Ihm klären. Wer erstellt die „Drucksache“ genannten Beschlussvorlagen für die Ausschüsse und den Stadtrat? Wer hat die Meinungsführerschaft bei diesen Vorlagen? Zur ersten bekam ich die Auskunft, dass er diese Drucksachen nur erstellt, falls er die ausdrückliche Anweisung dazu habe. Ob er die unseren Antrag betreffende Drucksache erstellt hat, war nicht aus ihm rauszubekommen. Zu der anderen Frage erhielt ich keine Aussage von ihm. Als Nebenergebnis erfuhr ich aber, dass 6,496 Meter Traufhöhe eine wesentliche Abweichung seien, weil das mehr als 50 cm Abweichung wären. Nochmals zu Betonung: 504 mm sind wesentlich mehr als 500 mm. Da hat er recht. Augenmass hat er dennoch keines.

Was hat es mit der Meinungsführerschaft im Stadtrat auf sich. Als Ausgangspunkt gehen Sie davon aus, dass ein Stadtrat ein normaler Bürger ist, der beruflich engagiert täglich seine Arbeit tut. Während einer Sitzung, oft nach einem anstrengenden Arbeitstag, soll er als ehrenamtlicher Rat über eine Vielzahl von Beschlussvorlagen befinden. Um es den Räten einfacher zu machen, gibt jede Beschlussvorlage eine Empfehlung der Verwaltung vor. Ob diese Empfehlung von einem Sachbearbeiter der Verwaltung oder vom Chef höchstselbst da reingeschrieben wurde, läßt sich an der Beschlussvorlage nicht erkennen. Die Beschlussvorlage ist für den Stadtrat hilfreich, da man sich nicht zwingend selbst über ein Thema kundig machen muss. Schließt man sich der Beschlussempfehlung der Verwaltung/ des Bürgermeisters an, kann man schon mal nicht allzuviel falsch gemacht haben. Man steht mit seiner Stimme nicht allein. Diese Beschlussvorlage bezeichne ich also als Meinungsführerschaft. Und gegen diese Meinungsführerschaft wird praktisch nie entschieden, falls der Bürgermeister eine Mehrheit im Parlament hat. Sie erinnern sich hier bitte an die Wählertäuschung bei der Wahl von Herrn Müller zum Bürgermeister. Glauben Sie niemandem, der das Gegenteil behauptet.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und der Einsicht in die Notwendigkeit handeln zu müssen, plante ich eine Informationskampagne, um die Räte der Stadt zu informieren und zu unseren Gunsten zu beeinflussen, also eine Lobbykampagne. Hätte ich die Beratungs- und Informationsresistenz der Hälfte der Apoldaer Stadträte gekannt, hätte ich mir viel Mühe sparen können. Aber bilden Sie sich selbst ihre Meinung.

In den folgenden Tagen sprach ich eine Reihe von Kommunalpolitikern aller Fraktionen an. Die Kontaktaufnahme war einfach, da der Wahlkampf zur Thüringer Landtagswahl lief, und viele Stände der Parteien den Bürger informieren wollten. Zu dieser Zeit gehörte ich der FDP und dem Kreisvorstand Weimarer Land an. Die beiden Stadträte der FDP waren nicht für sachliche Argumente aufgeschlossen. Der Landtagsabgeordnete Gottweiß und ein weiterer führender Kommunalpolitiker der CDU sagten mir ihre Unterstützung zu. Der Bitte, mein Anliegen in einer Fraktionssitzung erläutern zu dürfen, kam die Partei aber nicht nach. Auch alle anderen Fraktionen im Stadtrat wollten sich keine Zeit für mich nehmen. Einzig die AfD-Fraktion hörte mich an und sicherte mir ihre Unterstützung zu.

Es kam der Tag der Sitzung des Bau- und Werkausschusses. Vor der Sitzung wollte ich den Mitgliedern des Ausschusses informierende Dokumente überreichen und um wohlwollende Zustimmung bitten. Ich konnte fast alle ansprechen, bis mir die anwesende Juristin der Stadt, Frau Jeder, die Tischvorlagen entwenden wollte und mir verbat, weiter die Volksvertreter anzusprechen. Das finde ich ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis. Wie sollen die Volksvertreter das Volk vertreten, wenn sie die Wünsche des Volkes nicht kennen dürfen oder wollen? Aber vermutlich war meine Charm- und Informationskampagne tatsächlich sinnlos. Ich konnte noch registrieren, wie meine Tischvorlage von den Volksvertretern, die nicht zur AfD gehörten, weggewischt wurde. Der Bau- und Werkausschuss gibt eine Empfehlung für den Stadtrat. Das Ergebnis war, dass nur die Vertreter der AfD dafür stimmten, dass unser Antrag bewilligt wird. Es gab eine Enthaltung. Die knappe Mehrheit stimmte gegen unseren Antrag. Aber ich gab die Hoffnung nicht auf.

Eine Maßnahme, die ich ergriff, war es, eine persönliche Begründung zu unserem Antrag auf Erlaubnis zur Abweichung vom Bebauungsplan zu Schreiben (Anlage). Der Architekt hatte zwar schon eine Begründung im eingereichten Bauantrag formuliert. Der war aber fachlicher Natur bezüglich ökologischer Interessen. Ich sah es als notwendig an, diese Argumente um persönliche Anliegen zu ergänzen. Da ich diesen Herbst 63 Jahre alt wurde, ging es dabei insbesondere um den Wunsch der Barrierefreiheit. Bei normalen Raumhöhen von 2,50 Metern würde eine Erhöhung der Traufhöhe eine Anhebung der Bodenplatte um 50 Zentimeter erfordern, was wegen der dann notwendigen Stufen vor dem Haus den Verlust der Barrierefreiheit zur Folge hätte.

Außerdem intensivierte ich meine Gespräche mit Kommunalpolitikern, insbesondere den Fraktionsvorsitzenden. Außer der AfD war keine Fraktion bereit, Zeit für das Anliegen meiner Familie bereitzustellen. Den Stadträten meiner Partei habe ich das Thema in Sitzungen des Kreisvorstandes aufgezwungen. Sie fühlten sich von mir bedrängt und verweigerten mir die Unterstützung. Ihre wahren Gründe habe ich bis heute nicht verstanden. Alle anderen Fraktionsvorsitzenden, Frau Jana Hoppe von den Freien Wählern, Max Otto Strobel von der Fraktion für Apolda und Max Reschke stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Rot/Grün schwurbelten nur herum. Einzig der Fraktionsvorsitzende der CDU hörte sich mein Anliegen noch persönlich an und sagte mir seine Unterstützung zu. Seine Fraktion konnte er offensichtlich nicht gegen den Bürgermeisterwillen beeinflussen.

Es kam der Tag der Stadtratsitzung. Auch hier versuchte ich wieder, die Stadträte vor der Sitzung mit dem Handout einer Tischvorlage noch zu beeinflussen. Außerdem hatte ich den Kreisvorsitzenden der FDP, der auch Mitglied des Stadtrates ist, gebeten, für mich Rederecht zu unserem Antrag zu beantragen. Diese Sitzung verlief dann voller Überraschungen. Auch hier wurde ich wieder von Frau Jeder beträngt, die Stadträte nicht anzusprechen, obwohl es noch vor der Sitzung war. Ich durfte meine Handouts nicht überreichen. Als der Tagesordnungspunkt 11 (Tagesordnung) aufgerufen wurde, gab es praktisch keine Aussprache dazu, einzig wurde die Gegenrede der Stadtverwaltung und die Beschlussempfehlung des Bau- und Werkausschusses vorgetragen. Meine Antragsbegründungen wurden nur als unauffällige Anlage zur Beschlussvorlage gelistet. Die Begründung meines Architekten wurde gänzlich unterschlagen.

Statt nun für mich Rederecht zu beantragen, ließen sich die Stadträte der FDP für befangen erklären, was Unsinn ist, weil sie nicht mit mir verwandt sind. Dann beantragte der Bürgermeister zur Geschäftsordnung geheime Abstimmung, was gerne von den erleichterten Stadträten so beschlossen wurde. Herr Müller hat gelogen, als er mir Transparenz versprach. Geheime Abstimmung ist offensichtlich nicht transparent. Unser Antrag wurde abgelehnt.

Was mich richtig ärgert ist, wie der Bürgermeister Olaf Müller seine Meinungsführerschaft missbraucht hat, um unseren Antrag von Anfang an zu diskreditieren. Die Drucksache zu unserem Antrag benennt diesen mit einer Zeile im Titel. Unter der Ruprik „Begründung“, ist dann aber kein Wort unserer Begründung aufgeführt. Herr Müller nutzt diesen exklusiven entscheidenden Raum unter dem Deckmantel der „Verwaltungsmeinung“ ausschließlich, um seinen konträren Standpunkt darzustellen. Dabei wird über die Antragsteller, also uns, derart negativ hergezogen, dass kein Raum für positive Befürwortung bleibt, zumindest nicht bei den Stadträten, die bürgermeisterhörig sich keine eigene Meinung bilden wollen oder können:

„Eine Abweichung von den Vorgaben ist … noch zur Vermeidung nicht beabsichtigter Härten nötig.“ Die von mir dargestellten Härten werden aber gar nicht genannt.

„Die Vermeidung finanzieller Mehrausgaben infolge einer notwendigen Umplanung stellt keine Härte dar, … weil die Verantwortung für die Fehlplanung bei den Bauherren liegt.“ Mit diesem Satz wird suggeriert, dass es sich um eine Fehlplanung handelt und eine großzügige Bewilligung unangemessen wäre. Dies ist eine offensichtliche Verdrehung der Tatsachen. Wäre es eine Fehlplanung gewesen, hätten wir keinen Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan gestellt. Die Planung wurde mit voller Absicht so vorgenommen, weil es eben doch Gründe für eine Abweichung vom Bebauungsplan gibt.

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates konnte uns das Landratsamt keine Baugenehmigung erteilen. Gegen die Ablehnung des Bauantrages hätten wir beim Landesverwaltungsamt Widerspruch einlegen können. Meine Recherchen haben ergeben, dass die Laufzeit bis zum Entscheid über einen solchen Widerspruch mit viel Glück 3 Jahre, ohne Glück eher 5 bis 6 Jahre dauert. Diese dysfunktionale Verwaltung hat die Landesregierung Thüringen zu verantworten.

Meine Frau und ich entschlossen uns daher, den Bauantrag überarbeiten zu lassen. Unsere Zimmerwände sind nun 2,80 m hoch. Die Mehrkosten betragen circa 50.000 Euro. Das bestätigen auch andere Bauherren, die Am kleinen Viadukt bauen.